Kanzlei Herte Rechtsanwalt & Bankkaufmann
Kanzlei Herte                                           Rechtsanwalt & Bankkaufmann 

Wärmepumpe oder Gasheizung: jährliche Heizkosten vergleichen

Die Simulation stellt keine individuelle Energieberatung, Heizungsplanung oder Rechtsberatung dar. Ergebnisse hängen von den eingegebenen Daten und vereinfachenden Modellannahmen ab.

Gaspreis allein genügt nicht für den Kostenvergleich

Bei einem Gasvertrag setzt sich die Jahresrechnung regelmäßig aus Arbeitspreis und Grundpreis zusammen. Hinzu kommen Wartung und gegebenenfalls Kosten für den Schornsteinfeger. Für den Vergleich mit einer Wärmepumpe muss außerdem berücksichtigt werden, dass die eingesetzte Gasenergie nicht vollständig als Nutzwärme im Gebäude ankommt.

Der Jahresnutzungsgrad beschreibt das Verhältnis zwischen bezogener Gasenergie und nutzbarer Wärme. Er unterscheidet sich vom unter idealisierten Bedingungen gemessenen Kesselwirkungsgrad. Alter und Bauart des Heizgeräts, Betriebsweise, Vorlauftemperatur und Bereitschaftsverluste können das tatsächliche Ergebnis beeinflussen.

So wird die Wärmepumpe berechnet

Die Simulation leitet aus sechs COP- und Leistungspunkten ein vereinfachtes Kennfeld der Wärmepumpe ab. Dieses Kennfeld wird mit der eingegebenen Heizkurve und den monatlichen Außentemperaturen des gewählten Bundeslandes verbunden. Daraus ergibt sich eine modellierte Jahresarbeitszahl.

Das ist wesentlich aussagekräftiger als eine Rechnung mit einem einzigen Prospektwert. Dennoch bleibt eine Unsicherheit: Innerhalb eines Bundeslandes unterscheiden sich Küstenlage, Höhenlage und örtliches Mikroklima. Auch Abtauvorgänge, Warmwasserbereitung, Heizstabeinsatz und Sperrzeiten können den tatsächlichen Stromverbrauch verändern.

Eigener Solarstrom senkt die Kosten nur zeitgleich

Der Rechner unterscheidet zwischen Netzstrom, direkt genutztem Solarstrom, gespeicherter Energie und Einspeisung. Eingesetzter Solarstrom ist wirtschaftlich nicht kostenlos. Wer ihn für die Wärmepumpe verwendet, verzichtet auf die entsprechende Einspeisevergütung. Diese entgangene Vergütung wird deshalb als wirtschaftlicher Aufwand berücksichtigt.

Ein Batteriespeicher erhöht den Eigenverbrauch. Im Winter bleibt sein Einfluss jedoch begrenzt, weil die PV-Anlage gerade während der verbrauchsstarken Monate weniger Strom erzeugt.

Hinweis:

Investitionskosten für eine neue Wärmepumpe oder Gasheizung sind nicht Bestandteil der laufenden Kostenrechnung. Für eine vollständige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung müssten Anschaffung, Förderung, Finanzierung und erwartete Nutzungsdauer gesondert betrachtet werden.

 

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwalt Michael Herte