Kanzlei Herte Rechtsanwalt & Bankkaufmann
Kanzlei Herte                                           Rechtsanwalt & Bankkaufmann 

Nur nicht unterkriegen lassen ! 

 

 

Insolvenzrecht ist ein Rechtsgebiet, mit dem sich immer mehr Menschen befassen müssen, die durch Überschuldung bzw. durch Zahlungsunfähigkeit die sogenannte Insolvenz anmelden müssen. Das kann sowohl bei Unternehmen als auch bei Privatpersonen der Fall sein.

 

Eine der wichtigsten Regeln in diesem Zusammenhang ist, dass jeder Überschuldete erst außergerichtlich versuchen muss, seine Schulden zu bereinigen. Das heißt, er muss den Gläubigern einen Vorschlag unterbreiten, wie er seine Schulden bezahlen möchte. An dieser Einigung muss eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt mitwirken.

 

Seit einigen Jahren hat sich für mich in der Bearbeitung bankrechtlicher Mandate immer wieder herausgestellt, dass auch die Möglichkeiten und Grenzen des Insolvenzrechts berücksichtigt werden müssen. Sollte mit der Verwertung von Kreditsicherheiten gedroht werden oder Sie unbedingt eine Restschuldbefreiung wünschen, bin ich Ihr Rechtsanwalt. 


 

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© Rechtsanwalt Michael Herte