Hohe Monatsraten, zusätzliche Versicherungsbeiträge und eine lange Laufzeit können einen Kredit erheblich verteuern. Ich prüfe für Sie, welche Kosten vereinbart wurden, ob Vertragsklauseln wirksam sind und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Als Rechtsanwalt und Bankkaufmann betrachte ich dabei auch die wirtschaftlichen Folgen eines Vorgehens.
Ein hoher Zinssatz macht einen Kredit nicht automatisch unwirksam. § 138 BGB setzt für Wucher ein auffälliges Missverhältnis und die Ausbeutung einer besonderen Schwäche oder Zwangslage voraus. Daneben kann ein Geschäft wegen Sittenwidrigkeit unwirksam sein. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, erfordert eine Gesamtprüfung des Vertrags und seiner Entstehung.
Für die Einordnung werden unter anderem der vereinbarte Effektivzins, vergleichbare Marktbedingungen bei Vertragsschluss, Laufzeit, Kreditsumme und zusätzliche Kosten betrachtet. Ein Vergleich allein mit heutigen Zinssätzen genügt nicht.
Eine Restschuldversicherung soll bestimmte Zahlungsausfälle absichern. Zu prüfen ist, ob der Schutz zu Ihrem Bedarf passt, welche Ausschlüsse gelten und wie sich die Beiträge auf die Gesamtkosten auswirken. Besonders relevant ist, ob ein Versicherungsbeitrag mitfinanziert wurde und deshalb selbst Zinsen verursacht.
Ich prüfe die Vertragsunterlagen und die Beratungssituation sowie mögliche Kündigungs-, Widerrufs- oder Rückforderungsmöglichkeiten. Die rechtliche Bewertung hängt auch vom Zeitpunkt des Abschlusses ab. Nicht jede teure Versicherung ist unwirksam.
Wird ein Kredit mehrfach abgelöst oder aufgestockt, kann die neue Monatsrate über steigende Gesamtkosten hinwegtäuschen. Deshalb sollten Ablösebeträge, neue Laufzeiten, Versicherungsbeiträge und bereits geleistete Zahlungen zusammen betrachtet werden.
Ich unterstütze Sie bei der Prüfung der Vertragskette und dabei, mögliche Ansprüche gegenüber der Bank zu bewerten. Stellen Sie Zahlungen nicht allein aufgrund des Verdachts auf Wucher ein. Ein ungeprüfter Zahlungsstopp kann weitere Kosten und eine Kreditkündigung auslösen.
Hilfreich sind der unterschriebene Kreditvertrag, die vorvertraglichen Informationen, Tilgungspläne, Versicherungsunterlagen sowie spätere Aufstockungs- oder Umschuldungsverträge. Senden Sie auch aktuelle Forderungsschreiben und nennen Sie laufende Fristen.
Kontakt zur Kanzlei Herte bei Neumünster. Umfang der Beauftragung, Vergütung und wirtschaftliche Erfolgsaussichten werden vor dem weiteren Vorgehen besprochen. Zur Bankrechtsübersicht
Ein älterer Hintergrundbeitrag des instituts für finanzdienstleistungen beschreibt einen Ratenkredit-Markttest aus dem Jahr 2019: Markttest Ratenkredit (2019). Der Beitrag bildet keine aktuellen Marktpreise ab.