Ein fehlerhaftes Sanierungskonzept, unvollständige Förderunterlagen oder versäumte Termine können erhebliche Kosten verursachen. Ich prüfe, welche Leistungen Ihr Energieberater übernommen hat, ob Fehler vorliegen und ob daraus Ansprüche entstehen können.
Ein enttäuschendes Ergebnis allein belegt noch keine Haftung. Für die Prüfung kommt es auf den Auftrag, die dokumentierten Empfehlungen, den zeitlichen Ablauf und den Zusammenhang zwischen einem möglichen Fehler und Ihrem Schaden an. Technische Fragen müssen gegebenenfalls durch sachverständige Unterstützung geklärt werden.
Typische Anliegen sind verlorene Fördermittel, fehlerhafte Berechnungen, unvollständige Sanierungsfahrpläne und Streit über den vereinbarten Leistungsumfang. Ich ordne die Verantwortlichkeiten zwischen Energieberater, ausführenden Unternehmen und Auftraggeber ein und prüfe mögliche Schadensersatz- oder Rückabwicklungsansprüche.
Bitte stellen Sie für eine erste Prüfung den Beratungsvertrag, das Angebot, den Sanierungsfahrplan beziehungsweise die Berechnungen, die Förderunterlagen und die Korrespondenz zusammen. Nennen Sie die entstandenen Mehrkosten und bereits laufende Fristen.
Kontakt: info@rechtsanwalt-herte.de · Telefon 04321 9529271. Als Rechtsanwalt und Bankkaufmann in Bönebüttel bei Neumünster bespreche ich mit Ihnen auch, ob ein Vorgehen wirtschaftlich sinnvoll ist. Informationen zur Zusammenarbeit und Vergütung stehen auf der Kontaktseite.