Im Bereich Energierecht unterstütze ich Verbraucher und kleine Unternehmen bei allen rechtlichen Fragen rund um Energieversorgung, Energieeffizienz und die Nutzung öffentlicher Fördermittel. Mein Ziel ist es, Sie dabei zu unterstützen, nachhaltige und wirtschaftlich vorteilhafte Entscheidungen zu treffen.
1. Energielieferverträge:
Ich prüfe und gestalte Energielieferverträge, um sicherzustellen, dass Sie faire und transparente Bedingungen erhalten. Dabei achte ich auf Klauseln zu Preisgleitklauseln, Vertragslaufzeiten und
Sonderkündigungsrechten.
2. Fernwärme:
Fernwärme ist eine zukunftsweisende Energieform. Ich unterstütze Sie bei der Prüfung von Fernwärmeverträgen, der Überprüfung von Preisänderungen sowie der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber
Versorgungsunternehmen.
3. Flüssiggas:
Flüssiggas bietet Flexibilität und ist in vielen Regionen eine wichtige Energiequelle. Ich begleite Sie bei Vertragsabschlüssen, der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und bei Streitigkeiten mit
Anbietern.
4. Öffentliche Fördermittel (Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)):
Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle können einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung Ihrer Energieprojekte leisten. Ich unterstütze
Sie bei der Beantragung und helfe Ihnen, den Überblick über die verschiedenen Programme und deren rechtliche Anforderungen zu behalten.
Photovoltaik und Eigenstromversorgung:
Ich berate Sie umfassend zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Installation und Nutzung von Photovoltaikanlagen. Ein besonderer Fokus liegt auf den neuen Geschäftsmodellen der Miet-Photovoltaik
(Miet-PV). Hierbei werden Photovoltaikanlagen nicht gekauft, sondern gemietet, was den Zugang zu erneuerbarer Energie für Mieter und Unternehmen ohne hohe Anfangsinvestitionen ermöglicht. Ich kläre
Sie über vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten, Haftungsfragen und Fördermöglichkeiten auf.
Wärmepumpen und Heizsysteme:
Wärmepumpen sind eine energieeffiziente und umweltfreundliche Alternative zu klassischen Heizsystemen. Ich berate Sie zu den rechtlichen Anforderungen bei der Installation von Wärmepumpen,
einschließlich baurechtlicher Vorgaben, Nachbarschaftsrechten und Fördermöglichkeiten. Zudem unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung von Garantieansprüchen und der Klärung von Fragen zur
Netzintegration.
Stromspeicher:
Die Speicherung von Strom durch Batteriespeicher ist ein wichtiger Bestandteil der Eigenstromversorgung und der Erhöhung der Autarkie. Ich unterstütze Sie bei der rechtlichen Prüfung von Verträgen
zur Anschaffung und Installation von Stromspeichern. Darüber hinaus berate ich Sie zu steuerlichen Aspekten und zur Netzanbindung, um sicherzustellen, dass Sie von maximalen Einsparungen
profitieren.
Energieeffizienz in Unternehmen:
Rechtliche Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Nutzung von steuerlichen Vorteilen.
E-Mobilität und Ladeinfrastruktur:
Beratung zu rechtlichen Aspekten von Ladeinfrastrukturen, Fördermöglichkeiten und Betreiberpflichten.
Netzanschluss und Netzentgelte:
Hilfe bei Auseinandersetzungen um Netzanschlüsse, Netzentgelte und Abrechnungen.
Als Ihr Partner im Energierecht sorge ich dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und Sie von den Chancen der Energiewende profitieren. Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.