Kanzlei Herte Rechtsanwalt & Bankkaufmann
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Gasanschluss und Rückbaukosten prüfen

Sie wechseln zur Wärmepumpe und der Netzbetreiber verlangt Kosten für die Stilllegung oder den Rückbau Ihres Gasanschlusses? Ich prüfe, auf welche Grundlage sich die Forderung stützt, welche Maßnahme tatsächlich vorgesehen ist und ob die verlangten Kosten nachvollziehbar sind.

 

Stilllegung, Trennung und vollständiger Rückbau sind unterschiedliche Maßnahmen. Eine pauschale Aussage, dass Rückbaukosten immer bezahlt werden müssen oder stets unzulässig sind, wäre deshalb nicht belastbar. Für eine rechtliche Einordnung benötige ich die konkreten Verträge, Bedingungen und die Kostenforderung.

Ich unterstütze bei der Prüfung von Netzanschlussverträgen, Vertragsklauseln und Kostenaufstellungen sowie bei der Auseinandersetzung mit Netzbetreibern und Versorgungsunternehmen. Auch bei Fernwärme können Anschluss-, Trennungs- und Vertragsbeendigungskosten eine rechtliche Prüfung erfordern.

 

Für Ihre Anfrage sind der Anschlussvertrag, die geltenden Bedingungen und Preisblätter, das Angebot beziehungsweise die Rechnung sowie die bisherige Korrespondenz hilfreich. Teilen Sie bitte mit, ob eine Stilllegung, eine Trennung oder ein vollständiger Rückbau beauftragt wurde und ob Fristen laufen.

 

Kontakt: info@rechtsanwalt-herte.de · Telefon 04321 9529271. Als Rechtsanwalt und Bankkaufmann in Bönebüttel bei Neumünster prüfe ich mit Ihnen auch, ob ein Vorgehen im Verhältnis zur Forderung wirtschaftlich sinnvoll ist. Informationen zu Arbeitsweise und Vergütung finden Sie auf der Kontaktseite.

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