Kanzlei Herte Rechtsanwalt & Bankkaufmann
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Energierecht

 

Energierecht: Wenn Verträge, Preise oder Förderungen zum Risiko werden

Steigende Energiepreise, neue Vertragsmodelle, Förderbedingungen und technische Vorgaben haben das Energierecht in kürzester Zeit zu einem hochkomplexen Rechtsgebiet gemacht. Verbraucher und Unternehmen stehen dabei häufig vor unübersichtlichen Forderungen, unklaren Abrechnungen oder erheblichen finanziellen Risiken.

Ich unterstütze Mandantinnen und Mandanten bei rechtlichen Konflikten rund um Strom, Gas, Fernwärme, Photovoltaik, Sanierung und Förderung – klar, unabhängig und mit konsequenter Verbraucherperspektive.


Typische Probleme im Energierecht

Mandate im Energierecht entstehen fast immer aus konkreten Belastungssituationen. Dazu zählen insbesondere:

  • fehlerhafte oder unverständliche Strom- und Gasabrechnungen

  • überhöhte Abschläge und überraschende Nachforderungen

  • unzulässige Preisänderungen oder Vertragsklauseln

  • Probleme beim Anbieterwechsel oder bei Kündigungen

  • Androhung oder Durchführung von Energiesperren

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Photovoltaik-Anlagen (Miet-PV, Contracting, Minderleistung)

  • Konflikte mit Energieeffizienzberatern oder Sanierungsbegleitern

  • Rückbaukosten für Gasanschlüsse oder Fernwärme

  • Probleme mit Fördermitteln, insbesondere BAFA und KfW

In all diesen Fällen prüfe ich, ob Forderungen rechtlich durchsetzbar sind – und wenn nicht, wie sie effektiv abgewehrt werden können.


Energiesperre, Nachzahlung, Rückbaukosten: früh handeln lohnt sich

Gerade bei Energiesperren, hohen Nachzahlungen oder Kostenforderungen für Gas- oder Fernwärmeanschlüsse entscheidet der Zeitpunkt. Wer zu spät reagiert, verliert Handlungsspielräume.

Ich unterstütze Sie bei:

  • der rechtlichen Prüfung von Sperrandrohungen

  • kurzfristigen Maßnahmen zur Abwendung einer Versorgungssperre

  • der Durchsetzung von Härtefallregelungen

  • der Abwehr unberechtigter Rückbau- oder Stilllegungskosten

  • der rechtlichen Einordnung von Netz- und Versorgungsverträgen

Ziel ist es, finanzielle Schäden zu begrenzen oder ganz zu vermeiden.


Photovoltaik, Sanierung und Förderung: Rechtliche Prüfung statt böser Überraschungen

Energiepolitische Förderprogramme und neue Geschäftsmodelle klingen attraktiv – sind rechtlich aber häufig riskant.

Ich berate u. a. zu:

  • Miet-PV- und Contracting-Verträgen

  • Minderleistung oder Ausfall von PV-Anlagen

  • Haftungsfragen bei fehlerhafter Energieberatung

  • Rückforderungen oder Ablehnung von Fördermitteln

  • Problemen mit KfW- oder BAFA-Bescheiden

Gerade bei langfristigen Verträgen oder Förderzusagen ist eine juristische Prüfung entscheidend, bevor wirtschaftliche Schäden entstehen.


Fachlich nah an der Praxis der Energieverbraucher

Ich bin als Jurist für die Mitglieder des Bund der Energieverbraucher e.V. tätig und befasse mich kontinuierlich mit den aktuellen rechtlichen Herausforderungen von Energieverbrauchern.
Darüber hinaus verfasse ich regelmäßig Fachartikel für die Zeitschrift Energiedepesche, in der aktuelle Entwicklungen, Streitfragen und praktische Probleme rund um Energie, Versorgung und Förderung aufgearbeitet werden.
 

Weitere Informationen zur Zeitschrift finden Sie hier:
https://www.energieverbraucher.de/de/energiedepesche

Diese laufende fachliche Arbeit fließt unmittelbar in meine Beratung ein – aktuell, praxisnah und ohne Lobbybrille.


Mein Ansatz im Energierecht

Ich prüfe nicht nur, ob ein Anspruch theoretisch besteht, sondern auch, ob ein Vorgehen wirtschaftlich sinnvoll ist. Wenn ein Verfahren keine realistische Erfolgsaussicht hat oder außer Verhältnis zu Aufwand und Kosten steht, sage ich das offen.


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Sie erhalten eine ehrliche erste Einschätzung, ob und wie ein rechtliches Vorgehen sinnvoll ist.

 

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