Ihre Kunden sind unzufrieden und fordern Nachbesserung oder Schadensersatz?
Sie selbst haben eine Leistung von einem anderen Unternehmer erhalten, die nicht den Erwartungen entspricht?
Ihre Rechnungen werden nicht pünklich bezahlt ?
Ich fordere oder verteidige im Namen meiner Mandanten.
Mein Honorar für außergerichtliche Tätigkeiten vereinbare ich im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung nach § 34 RVG, es erwarten Sie also keine bösen Überraschungen.