Testament, Erben und vererben

 

„Es ist doch alles gesetzlich geregelt“ – ein Satz, der häufig ausgesprochen wird, wenn es darum geht, die wichtigsten Angelegenheiten für sich zu regeln. Wer beschäftigt sich schon gerne mit dem Tod?
Doch das gesetzliche Erbrecht kann zu Überraschungen führen, die vielleicht gar nicht in Ihrem Sinne sind.

 

Auch die Stellung als Erbe ist weder unkompliziert noch gefahrlos.
Als Rechtsanwalt höre ich immer wieder die typischen Irrtümer wie:

  • Als Ehepartner erbe ich allein den gesamten Nachlass
  • Ich will nicht erben und ignoriere die Erbschaft
  • Meine Eltern haben mich enterbt, ich bekomme nichts
  • Meine Tante hat mir mündlich versichert, ich werde ihr alleiniger Erbe
  • Das Schwarzgeld meiner Eltern in der Schweiz geht mich nichts an
  • Wenn ich den Nachlass annehme, bin ich möglicherweise ruiniert
  • Mein Vater hat sein gesamtes Vermögen dem Tierheim vermacht, ich erbe nichts

Lassen Sie sich von mir beraten und in Ihrer Stellung als Erbe unterstützen. 

Um für meine Mandanten eine besonders hohe Qualität zu gewährleisten, arbeite ich im Erbrecht für Sie gemeinsam mit einem erfahrenen Fachanwalt.  

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© Rechtsanwalt Michael Herte