Beratung von Angestellten, Führungskräften und Unternehmensinhabern
Arbeitsrechtliche Regelungen und Vorschriften sind sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei berät und vertritt die Kanzlei Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Häufige Tätigkeiten sind:
Wegen Kündigungen von Arbeitsverträgen biete ich Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine schnelle Erstberatung per Telefon.
Ich stehe dann für die Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen Verhandlungen sowie für die Beratung und Vertretung bei einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht innerhalb Schleswig-Holstein zur Verfügung.
Honorare berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).